Die Finanzbehörden ermitteln die Besteuerungsgrundlagen zwecks Steuerfestsetzung eigenständig. Jedoch ist der Steuerzahler verpflichtet mitzuwirken, insbesondere durch Erstellung der Steuererklärungen.
Das Steuerrecht wird immer komplexer und komplizierter. Als Steuerberater bin ich Ihr kompetenter Partner bei Erledigung Ihrer steuerlichen und abgabenrechtlichen Pflichten, Pflichten, jederzeit.

Erstellung der Körperschaftsteuererklärung nebst Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und ggf. Sonderausweises

Erstellung der Einkommensteuererklärung

Erstellung der Feststellungserklärung

Erstellung der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung

Erstellung der Umsatzsteuererklärung

Erstellung der Gewerbesteuererklärung nebst Zerlegungserklärung

Erstellung der Kapitalertragsteuer-Anmeldungen (bei Ausschüttungen und stillen Beteiligungen)

Erstellung der Grundsteuererklärung

Prüfung von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten
