Die Finanzbehörden ermitteln die Besteuerungsgrundlagen zwecks Steuerfestsetzung eigenständig. Jedoch ist der Steuerzahler verpflichtet mitzuwirken, insbesondere durch Erstellung der Steuererklärungen.
Das Steuerrecht wird immer komplexer und komplizierter. Als Steuerberater bin ich Ihr kompetenter Partner bei Erledigung Ihrer steuerlichen und abgabenrechtlichen Pflichten, Pflichten, jederzeit.
Erstellung der Körperschaftsteuererklärung nebst Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und ggf. Sonderausweises
Erstellung der Einkommensteuererklärung
Erstellung der Feststellungserklärung
Erstellung der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung
Erstellung der Umsatzsteuererklärung
Erstellung der Gewerbesteuererklärung nebst Zerlegungserklärung
Erstellung der Kapitalertragsteuer-Anmeldungen (bei Ausschüttungen und stillen Beteiligungen)
Erstellung der Grundsteuererklärung
Prüfung von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten