Abhängig von der Rechtsform und der Unternehmensgröße bestehen unterschiedliche Anforderungen an dem zu erstellenden Jahresabschluss bzw. Art der Gewinnermittlung (Gewinnermittlung gem. § 4 (1) EStG, § 5 EStG oder sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 (3) EStG).
Gewerbliche Einzelunternehmen sind bei Überschreitung der gesetzlichen Umsatz- und/ oder Gewinngrenzen verpflichtet handels- und/ oder steuerrechtlich Jahresabschlüsse aufzustellen.
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG und auch Mischformen wie beispielsweise die GmbH & Co. KG) sind nach Handelsrecht und damit auch nach Steuerrecht verpflichtet, Bücher zu führen.
Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften verpflichtet, aufgrund von Sonderregelungen des Handelsgesetzbuches und bei Überschreitung gesetzlicher Schwellenwerte ihren Jahresabschluss um einen Anhang und ggf. Lagebericht zu erweitern.
Der Jahresabschluss ermittelt nicht nur den Gewinn oder Verlust, sondern stellt zusätzlich eine umfassende Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden Ihres Unternehmens dar.
Aufgrund der immer verschärfenden Rechtslage liegen die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben weit auseinander. Dies führt in vielen Fällen zu einer Abweichung zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Die vor vielen Jahren angestrebte „Einheitsbilanz“, also vollkommende Übereinstimmung von Handels- und Steuerbilanz, ist heute kaum mehr möglich. Daher muss zu einer Handelsbilanz zugleich und zusätzlich eine davon abweichende Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung erstellt werden. Deshalb sind die umfassende und aktuellste Bilanzierungs- und Bewertungskenntnisse nach HGB und EStG unerlässlich und notwendig.
Das Steuerrecht wird immer komplexer und komplizierter. Als Steuerberater bin ich Ihr kompetenter Partner bei Erledigung Ihrer steuerlichen und abgabenrechtlichen Pflichten, jederzeit.
Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Erstellung der Eröffnungsbilanz bei Eröffnung des Betriebs
Erstellung der Handels- und Steuerbilanz (Bilanz, GuV)
Erstellung des notwendigen Anhangs und Lageberichtes zur Bilanz
Erstellung der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen (gesellschafterbezogen bei Personengesellschaften) einschließlich Gewinnermittlungen
Erstellung der Schluss-/ Aufgabebilanzen bei Verkauf oder Einstellung des Betriebs
Erstellung der handels- und steuerlichen Schlussbilanzen & Übernahmebilanzen (Umwandlungsfälle)
Übermittlung der E-Bilanzen gegenüber Behörden
Hinterlegung/ Offenlegung des Jahresabschlusses (Übermittlung des festgestellten Jahresabschlusses zur Einstellung in das Unternehmensregister)
Ermittlung notwendiger Gewinne/ Verluste bei: